Qualitätsbericht

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Anlage Top 5 Reporting gemäß ESMA RTS 28 download

Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten download

Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Risikomanagement

Leitlinie für Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Risikomanagement (ESG) download

Beschwerdemanagement

Sollten Sie einmal unzufrieden mit uns sein, wenden Sie sich bitte an unser Beschwerdemanagement.

Wie ist eine Beschwerde einzureichen?

  • persönlich in einer unserer Filialen
  • per E-Mail an beschwerdemanagement@saliterbank.de
  • per Brief an Gabler-Saliter Bankgeschäft AG, Beschwerdemanagement, Marktplatz 10, 87634 Obergünzburg

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 – 12:30 Uhr sowie von 14:00 – 18:00 Uhr gerne zur Verfügung.

Um eine zeitnahe Prüfung und Beantwortung sicherzustellen, sollten Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt (u.a. Konto, Produkt oder Leistung) und Ihr Anliegen möglichst konkret schildern.

Das Einreichen einer Beschwerde ist kostenfrei. Sie haben nur Ihre eigenen Kosten (z.B. Porto) zu tragen.

Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?

Ihre Beschwerde wird zeitnah und unvoreingenommen geprüft. Benötigt die Klärung Ihrer Beschwerde etwas mehr Zeit, erhalten Sie von uns eine Zwischeninformation.

Die Beschwerde endet mit Erhalt einer Antwort von uns, in der wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen.

Stellt Sie unsere Antwort nicht zufrieden, haben Sie immer die Möglichkeit, sich an Dritte zu wenden.

Verbraucherschlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Schlichtungsstelle
Taunusanlage 5
60329 Frankfurt am Main
Internet: www.bundesbank.de

Bundesverband deutscher Banken
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
ombudsmann@bdb.de

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufsichtsrechtlicher und interner Regelungen und die Erfüllung einer erfolgreichen Compliance-Kultur haben für unser Haus oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind wir darauf angewiesen, dass mögliche Rechtsverstöße und Fehlverhalten im beruflichen Kontext auch gemeldet werden. Durch die Meldung von Verstößen ist eine frühzeitige Aufarbeitung und Unterbindung möglich, um Schaden von uns, unseren Beschäftigten, Geschäftspartnern sowie Kunden und Kundinnen abzuwenden. Durch das ab 02. Juni 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz werden die bereits bestehenden Systeme erweitert und konkretisiert.

Die wichtigsten Säulen unseres neu überarbeiteten Hinweisgebersystems sind die Unabhängigkeit der internen Meldestelle, die Sicherstellung der Vertraulichkeit für die hinweisgebenden Personen und der Grundsatz eines fairen Verfahrens. Hinweisgebende Personen haben insbesondere durch die Abgabe einer Meldung oder eines Hinweises keine Repressalien oder Benachteiligungen zu erwarten, soweit keine missbräuchliche Nutzung der Hinweisgebermeldestelle durch falsche oder grob fahrlässige Meldungen vorliegt.

Das interne Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um z.B. Verstöße gegen das deutsche Strafrecht, gegen bestimmte Bußgeldvorschriften (z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz), gegen das Geldwäschegesetz, gegen das Kreditwesengesetz, gegen europäisches Recht, gegen aufsichtsrechtliche Regelungen oder ähnliche rechtliche Verstöße zu melden. Die Kenntnisse über die möglichen Verstöße müssen im beruflichen Kontext erlangt worden sein.

Um Verstöße möglichst schnell und umfassend bearbeiten zu können, ist es wichtig, dass die Meldung so viele konkrete Informationen wie möglich enthält. Beachten Sie hierfür bitte die fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Schriftlich

  • über (Haus-) Post mit dem Zusatz „persönlich“ an:
    Gabler-Saliter Bankgeschäft AG

Hinweisgeberstelle

persönlich / vertraulich / nur von der internen Meldestelle zu öffnen
Marktplatz 10
87634 Obergünzburg

Externe Meldestellen

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Anfertigung eines Protokolls zur Dokumentation Ihrer Meldung das Recht haben, Einsicht in dieses zu nehmen, es ggfs. zu korrigieren und durch Unterschrift die Richtigkeit zu bestätigen. Neben dem internen Hinweisgebersystem können sich Beschäftigte an den Vorstand, ihre Führungskraft, die Personalabteilung sowie an externe Meldestellen wenden.