Hinweisgebersystem
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufsichtsrechtlicher und interner Regelungen und die Erfüllung einer erfolgreichen Compliance-Kultur haben für unser Haus oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind wir darauf angewiesen, dass mögliche Rechtsverstöße und Fehlverhalten im beruflichen Kontext auch gemeldet werden. Durch die Meldung von Verstößen ist eine frühzeitige Aufarbeitung und Unterbindung möglich, um Schaden von uns, unseren Beschäftigten, Geschäftspartnern sowie Kunden und Kundinnen abzuwenden. Durch das ab 02. Juni 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz werden die bereits bestehenden Systeme erweitert und konkretisiert.
Die wichtigsten Säulen unseres neu überarbeiteten Hinweisgebersystems sind die Unabhängigkeit der internen Meldestelle, die Sicherstellung der Vertraulichkeit für die hinweisgebenden Personen und der Grundsatz eines fairen Verfahrens. Hinweisgebende Personen haben insbesondere durch die Abgabe einer Meldung oder eines Hinweises keine Repressalien oder Benachteiligungen zu erwarten, soweit keine missbräuchliche Nutzung der Hinweisgebermeldestelle durch falsche oder grob fahrlässige Meldungen vorliegt.
Das interne Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um z.B. Verstöße gegen das deutsche Strafrecht, gegen bestimmte Bußgeldvorschriften (z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz), gegen das Geldwäschegesetz, gegen das Kreditwesengesetz, gegen europäisches Recht, gegen aufsichtsrechtliche Regelungen oder ähnliche rechtliche Verstöße zu melden. Die Kenntnisse über die möglichen Verstöße müssen im beruflichen Kontext erlangt worden sein.
Um Verstöße möglichst schnell und umfassend bearbeiten zu können, ist es wichtig, dass die Meldung so viele konkrete Informationen wie möglich enthält. Beachten Sie hierfür bitte die fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Schriftlich
- über (Haus-) Post mit dem Zusatz „persönlich“ an:
Gabler-Saliter Bankgeschäft AG
Hinweisgeberstelle
persönlich / vertraulich / nur von der internen Meldestelle zu öffnen
Marktplatz 10
87634 Obergünzburg
Externe Meldestellen
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Anfertigung eines Protokolls zur Dokumentation Ihrer Meldung das Recht haben, Einsicht in dieses zu nehmen, es ggfs. zu korrigieren und durch Unterschrift die Richtigkeit zu bestätigen. Neben dem internen Hinweisgebersystem können sich Beschäftigte an den Vorstand, ihre Führungskraft, die Personalabteilung sowie an externe Meldestellen wenden.