Sehr geehrte Kunden,

gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:


Vorvertragliche Entgeltinformationen

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.


Glossar

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen ein Glossar zur Verfügung, das die aufgeführten Zahlungsverkehrsdienstleistungen detailliert erläutert.


Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebseite

Gemäß § 17 Nr. 2 ZKG in Verbindung mit § 4 VglWebV sowie § 17 Nr. 3 ZKG in Verbindung mit § 5 VglWebV stellen wir die Informationen zu unserem Filialnetz und unserem Geldautomatennetz für Betreiber einer Vergleichswebseite zur Verfügung.